Chiptuning PKW mit TÜV
Fahrzeugauswahl
Chiptuning TÜV-Eintragungspflicht
In Deutschland besteht für Chiptuning eine TÜV-Eintragungspflicht, für viele unserer Chiptuning Produkte bieten wir Ihnen ein TÜV-Teilegutrachten an. Mit diesem Gutachten kann man das Chiptuning bei jeder Prüfstelle (z.Bsp. DEKRA) abnehmen lassen. Bein unseren Chiptuning Angeboten für die explizit angegeben ist, das ein TÜV Gutachten mitgeliefert wird, betreiben Sie Ihr Tuning legal und Sie erhalten Ihren Versicherungsschutz. Alle Chiptuning Produkte mit TÜV-Gutachten sind vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) akkreditiert und so in Deutschland sowie Österreich gültig.
Chiptuning ohne TÜV-Gutachten
Auch ohne TÜV-Teilegutachten ist eine Entragung in die Fahrzeugpapiere möglich. Wenn weder ein TÜV-Teilegutachten noch eine ABE vorliegt, muss der TÜV eine aufwändige Einzelabnahme durchführen.
- Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG
- Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
- Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
- Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
- Möglicherweise Überprüfung der Bremswirkung und der Bereifung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit







